Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der
Fa. HABA-Bauhandwerksbedarf- Inh: St. Heinrich- Auf der Schanz 15, 55743 Idar-Oberstein
Fa. Aeroflex-Center Heinrich Inh. Traugott Heinrich- Auf der Schranz 15, 55743 Idar-Oberstein
§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel
(1) Nachstehende Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen von Waren und Erbringung von Leistungen durch uns und sämtliche damit zusammenhän-genden Rechtsbeziehungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertrags-bestandteil.
(3) Gegenüber Unternehmern gelten nachstehende Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen auch für alle zukünftigen Verträge.
§ 2 Angebot und Leistung, Unverbindlichkeit von Angaben
(1) Unsere Veröffentlichungen über Waren und Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar. Dies gilt auch für Angaben in Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, insbesondere für Maß- und Gewichtsangaben. Bestimmte technische Anforderungen, insbesondere an die mechanische Belastbarkeit oder an die Stabilität gegenüber UV-Strahlung gelten im Zweifel als nicht vereinbart. Bei Personensicherheitsnetzen sind darüber hinaus die Herstellerprüfvorschriften durch den Kunden zu beachten!
(2) Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot, an das er zwei Wochen gebunden ist. Wir sind berechtigt, dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, aber auch durch Liefe-rung der bestellten Ware bzw. Erbringung der bestellten Leistung an-zunehmen.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, so ist im Zweifel der Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung maßgebend, wenn der Kunde nicht unverzüglich widersprochen hat.
(4) Alle von uns genannten Preise verstehen sich im Zweifel in der Währung Euro und ohne Mehrwertsteuer. Im Zweifel gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugänglichen Preislisten und Stundensätze. Fracht, Transport, Verpackung und Versicherung werden im Zweifel gesondert berechnet und sind im Preis nicht enthalten. Vom Kunden veranlasste Änderungen werden gesondert berechnet.
(5) An sämtlichen von uns für den Kunden erstellten Zeichnungen, Plänen und Kalkulationsunterlagen behalten wir uns alle Rechte vor.
(6) Es gilt ein Mindestnettowert von 20,00 €, das sind brutto 23,80 €. Lieferungen unter diesem Wert werden mit diesem Mindestwert berechnet.
§ 3 Unverbindlichkeit von Fristen und Terminen, Teilleistungen
(1) Von uns angegebene Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen sind im Zweifel unverbindlich und freibleibend.
(2) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
§ 4 Mitwirkungshandlungen des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware abzunehmen und für den ungehinderten Zugang zum Anlieferungsort während der Anlieferungszeit zu sorgen.
(2) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine in Absatz 1 genannten Verpflichtungen oder gerät er mit ihrer Erfüllung in Ver-zug, so hat er den uns entstehenden Schaden, einschließlich der Aufwendungen für notwendige Zwischenlagerungen, für Arbeits-kosten unserer Mitarbeiter, für Transporte, An- und Abfahrten zu ersetzen.
§ 5 Sicherheiten
(1) Alle gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zu deren voll-ständiger Bezahlung unser Eigentum.
(2) Dem Kunden, der Unternehmer ist, ist es gestattet, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, im Gegenzug tritt er schon jetzt die Kaufpreisforderung an seine Kunden hinsichtlich der in unserem Eigentum stehenden Waren und Materialien in Höhe unserer Forderung an uns ab, wir nehmen die Abtretung schon jetzt an. Der Kunde bleibt widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Abtretung offenzulegen.
(3) Im Übrigen ist es dem Kunden verwehrt, ohne unsere vorherige Zustimmung die in unserem Eigentum stehenden Waren und Materialien mit anderen Sachen zu vermischen oder zu verbinden, sie zu verarbeiten oder rechtsgeschäftlich über sie zu verfügen. Wir verpflichten uns schon jetzt, diese Zustimmung zu erteilen, wenn der Kunde angemessene Sicherheit in Höhe des auf die jeweiligen Waren bzw. Materialien entfallenden Preises stellt.
(4) Zugriffe Dritter auf in unserem Eigentum stehende Sachen, insbesondere Pfändungen, Entwendungen oder Beschädigungen sind uns unverzüglich anzuzeigen.
(5) Führen wir Arbeiten an einer vom Kunden übergebenen bewegli-chen Sache durch, so wird ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht zur Sicherung unseres Anspruchs auf Entgelt für diese Arbeiten an dieser Sache begründet.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung
(1) Die Gewährung von Zahlungszielen, Nachlässen und Skonti bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.
(2) Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrit-tenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis be-ruht.
(3) Der Kunde darf Ansprüche und Rechte aus dem Vertragsverhält-nis nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abtreten oder an Dritte –auch sicherungshalber- übertragen oder verpfänden.
§ 7 Gefahrübergang beim Verkauf
Beim Verkauf von Waren an Kunden, die keine Verbraucher sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-schlechterung der Ware mit Übergabe an den Kunden, bei Versen-dung mit Übergabe an die Transportperson, bei Lieferung auf Abruf mit Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft beim Kunden auf diesen über. Als Transportperson gelten auch unsere eigenen, mit Versendung und Transport beauftragten Mitarbeiter.
§ 8 Einschränkung von Gewährleistung und Haftung
(1) Wir geben keine Garantien ab und sichern auch keine besonde-ren Eigenschaften zu.
(2) Bei Textilnetzen mit quadratischen Maschenstellungen sind Ansatznähte nicht zu vermeiden und stellen somit keinen Mangel dar. Textilnetze werden darüber hinaus mit UV-Stabilisatoren versehen.
(3) Im Übrigen richten sich die Mängelgewährleistungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde, der Unternehmer ist, hat zusätzlich die gesetzlichen kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten zu beachten.
§ 9 Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien nach Maß-gabe von § 1 Absatz 1 gilt ausschließlich das Recht der Bundesre-publik Deutschland mit Ausnahme der internationalen Kaufgesetze.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so werden für alle künftigen Streitigkeiten, die sich aus den Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien nach Maßgabe von § 1 Absatz 1 ergeben, die für 55743 Idar-Oberstein örtlich zuständigen ordentlichen erstin-stanzlichen Gerichte als örtlich zuständig vereinbart. Satz 1 gilt auch für jeden anderen Kunden, der, ohne Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union zu sein, keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesre-publik Deutschland verlegt oder dessen Wohnsitz, Sitz oder ge-wöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 10 Datenschutzhinweis
(1) Name, Firmierung und Rechtsform, Anschrift des Kunden und Namen seiner Vertreter werden für die Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten und für die Geltendmachung vertraglicher Rechte und Ansprüche bei uns elektronisch gespeichert und verar-beitet. Bei Kunden, gegenüber denen wir in Vorleistung treten, wer-den bereits bei Vertragsanbahnung und während der weiteren Ver-tragsdurchführung Bonitätsanfragen bei Kreditauskunfteien durch-geführt und Inkassodaten im gesetzlich zulässigen Umfang an diese weitergegeben. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben und verwenden wir auch Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Be-rechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
(2) Angaben zu Telefon- und Telefaxanschlussnummer, e-mail-Adresse und Bankverbindung des Kunden werden bei uns nur zu den in Absatz 1, Satz 1 genannten Zwecken gespeichert und verwendet.